Selbsttestung unter Aufsicht

Am Montag, den 14. Juni nahmen elf Mitarbeiter der Grundschule Engen an der Schulung "Selbsttestung unter Aufsicht" des DRK teil.

Aktuell werden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Engen regelmäßig mit Antigen Schnelltests versorgt. Diese benötigen sie, um sich zweimal pro Woche vor der Schule unter Aufsicht ihrer Eltern zuhause zu testen. Ein negatives Testergebnis ermöglicht den Kindern die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Dank der gesunkenen Inzidenz werden den Kindern endlich wieder Freizeitangebote durch Vereine angeboten. Auch diese dürfen nur unter Vorweis eines negativen Testergebnisses wahrgenommen werden.

Die zuhause durchgeführten Testungen reichten vorerst jedoch nicht als Nachweis für die Teilnahme an Freizeitangeboten aus. So hätten einige Schülerinnen und Schüler der Grundschule Engen an manchen Tagen zwei Tests durchführen müssen - einen für die Teilnahme am Präsenzunterricht und einen weiteren für die Teilnahme an Freizeitangeboten von Vereinen. Dies wollte Herr Laufer, Schulleiter der Grundschule Engen und selbst Vater, seinen Schülerinnen und Schülern nicht zumuten. Daher organisierte er für seine Mitarbeiter die Teilnahme an der Schulung "Selbsttestung unter Aufsicht", welche von Herrn Martin Schoch vom DRK durchgeführt wurde.

Zunächst wurden die Teilnehmer (darunter die Schulleitung, Lehrkräfte, Pädagogische Assistentin, Sekretärin, Hausmeisterin, Referendarin und FSJler) theoretisch über den Unterschied von PCR- und Antigen Schnelltests, sowie die richtige Durchführung, Auswertung von Antigen Schnelltests durchgeführt. Anschließend wurden alle Teilnehmer mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet. Pärchenweise wurden nun Abstriche des Nasen-Rachen-Raums unter Aufsicht von Herrn Martin Schoch entnommen und ausgewertet.

Auch die Aufsicht eines Abstrichs im vorderen Nasenabteils wurde geübt . Alle Teilnehmer erhielten am Ende der Schulung ein Zertifikat, das sie zur Testdurchführung, Aufsicht der Durchführung eines Antigen Schnelltests und das Ausstellen eines Testnachweises berechtigt. Alle Testergebnisse der durchgeführten Antigen Schnelltests waren negativ.

Inzwischen stellt das Kultusministerium den Schulen Eigenbescheinigungen zur Verfügung, welche von den Eltern nach der Testdurchführung ausgefüllt und von den Schulen bestätigt werden können. Diese haben ab Durchführung des Testes eine Gültigkeit von 60 Stunden. Ein weiterer Antigen Schnelltest für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten von Vereinen, sowie die Durchführung dieser an den Schulen ist daher hinfällig. Die Testdurchführung an der Grundschule wird nur in Ausnahmefällen angeboten.

(Sarah Dihrik)