Angegeben sind jeweils der erste und der letzte freie Tag unter Einbeziehung der beweglichen Ferientage.
Sommerferien
Do. 28.07.22 – So. 11.09.22
Herbstferien
Sa. 29.10.22 – So. 06.11.22
Weihnachtsferien
Mi. 21.12.22 – So. 08.01.23
Fasnacht*
Fr. 17.02.23 – Mi. 22.02.23
Osterferien
Sa. 01.04.23 – So. 16.04.23
Brückentag*
Do. 18.05.23 – So. 21.05.23
Pfingstferien
Sa. 27.05.23 – So. 11.06.23
Sommerferien
Do. 27.07.23 – So. 10.09.23
* Vier bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage:
17.02.23, 20.02.23, 21.02.23, 22.02.23, 03.04.23, 04.04.23, 05.04.23, 19.05.23
Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung).
Unterrichtsfreistellungen (insbesondere Verlängerungen von Ferien) sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in §4 Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsbefreiung aus Gründen einer besseren Urlaubsplanung ist grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.