Krankheit und Freistellung

Was gibt es bei Krankheit oder einer Freistellung zu beachten?

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Merk- und Informationsblatt vom Fernbleiben vom Unterricht (Stand: Oktober 2023)
Merk- und Informationsblatt zum Fernblei
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Bei eintägigem Fernbleiben bitten wir um eine rechtzeitige, telefonische Kontaktaufnahme bis spätestens 7.00 Uhr (bei Unterrichtsbeginn um 7.30 Uhr) bzw. 8.00 Uhr (bei Unterrichtsbeginn um 8.15 Uhr) an: 07733/9930-0 (auf den Anrufbeantworter sprechen).

 

Bei mehrtägigem Fernbleiben (zwei Tage oder länger) ist eine schriftliche Entschuldigung (im Lernbegleiter) notwendig.

 

Falls Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit wie Masern, Windpocken, Scharlach oder einer andere Infektionskrankheit leidet, melden Sie dies bitte umgehend der Schule.

 

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse oder Nissen feststellen, setzen Sie die Schule davon ebenfalls sofort in Kenntnis. Das Kind darf die Schule wieder besuchen, wenn es mit einem entsprechenden Mittel gegen Kopfläuse behandelt wurde. Eine Bestätigung ist erforderlich.

 

Bitte verständigen Sie uns auch, wenn Ihr Kind auf dem Schulweg einen Unfall erleidet und Sie mit ihm deswegen zum Arzt gehen. Weisen Sie den Arzt daraufhin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

 

Für Notfälle geben Sie bitte der Schule mögliche Handy-Nummern bzw. Rufnummern von vertrauensvollen Betreuungspersonen (Großeltern, Nachbarn) bekannt (im Lernbegleiter vermerken).

 

Bitte lassen Sie Ihr Kind zu Hause, wenn es sich nicht wohl fühlt oder eine Krankheit feststellbar ist. Wir haben in der Schule keine Möglichkeit, kranke Kinder zu betreuen.